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Türkei-Mindestlohnrechner (Asgari Ücret) 2025

Berechnen Sie die Nettovergütung basierend auf dem türkischen Mindestlohn von 22.104 TL/Monat brutto im Jahr 2025. Sehen Sie sich tägliche, wöchentliche, monatliche und jährliche Aufschlüsselungen sowie Arbeitgeberkosten an.

Monatliches Netto
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Gesamtkosten des Arbeitgebers
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Vollständige Aufschlüsselung
Monatliches Brutto₺0
SGK-Mitarbeiter (14 %)-₺0
Mitarbeiter der Arbeitslosenversicherung (1 %)-₺0
Einkommensteuer-₺0
Monatlicher Netto-Take-Home₺0
SGK Arbeitgeber (20,5 %)+₺0
Arbeitgeber der Arbeitslosenversicherung (2 %)+₺0
Gesamtkosten des Arbeitgebers₺0
Tägliches Netto
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Wöchentliches Netto
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Jahresnetto
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Über den türkischen Mindestlohn (Asgari Ücret)

Der türkische Mindestlohn (asgari ücret) wird von der Kommission zur Festlegung des Mindestlohns (Asgari Ücret Tespit Komisyonu) festgelegt, die jährlich zusammentritt. Für das Jahr 2025 wurde der Mindestlohn festgelegt 22.104 TL brutto pro Monat. Dies stellt einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Niveau von 2024 dar und spiegelt das hohe Inflationsumfeld der Türkei wider.

Der Nettolohn wird nach Abzug der SGK-Beiträge (Sozialversicherung) des Arbeitnehmers in Höhe von 14 % (9 % Rente + 5 % Krankenversicherung) und der Arbeitslosenversicherung in Höhe von 1 % berechnet, was insgesamt 15 % Abzüge ergibt. Auf die Bemessungsgrundlage fällt dann eine Einkommensteuer von 15 % an. Das effektive Nettoeinkommen des Mindestlohnarbeiters beträgt im Jahr 2025 etwa 18.600–19.000 TL pro Monat, abhängig von der Einkommensteuerberechnung einschließlich der von der Regierung angewandten Mindestlohnsteuerbefreiung (asgari ücret vergi istisnası).

Arbeitgeber zahlen zusätzliche SGK-Beiträge in Höhe von 20,5 % und eine Arbeitslosenversicherung in Höhe von 2 % zusätzlich zum Bruttogehalt, sodass sich die gesamten Arbeitgeberkosten für einen Arbeitnehmer mit Mindestlohn auf etwa 26.550 TL pro Monat belaufen.

Häufig gestellte Fragen

Der türkische Mindestlohn (asgari ücret) für 2025 beträgt 22.104 TL brutto pro Monat (für einen Vollzeitbeschäftigten, 45 Stunden/Woche). Nach SGK- und Einkommenssteuerabzügen beträgt der Nettolohn etwa 18.600–19.000 TL pro Monat. Die Türkei überprüft den Mindestlohn jährlich, und manchmal werden in Zeiten hoher Inflation Anpassungen zur Jahresmitte vorgenommen.

Zu den Arbeitnehmerabzügen vom Bruttogehalt zählen: SGK-Rentenbeitrag (9 %), SGK-Gesundheitsbeitrag (5 %) und Arbeitslosenversicherung (1 %) – insgesamt 15 %. Auf den verbleibenden steuerpflichtigen Betrag wird dann eine Einkommensteuer in Höhe von 15 % erhoben. Die Regierung wendet eine Befreiung von der Mindestlohnsteuer an (asgari ücret vergi istisnası), was bedeutet, dass die meisten Arbeitnehmer mit Mindestlohn nur geringe oder keine Einkommenssteuer zahlen.

Zusätzlich zum Bruttogehalt von 22.104 TL müssen Arbeitgeber SGK-Arbeitgeberbeiträge in Höhe von 20,5 % und eine Arbeitgeber-Arbeitslosenversicherung in Höhe von 2 %, also insgesamt 22,5 % zusätzlich, zahlen. Damit belaufen sich die gesamten Arbeitgeberkosten für einen Arbeitnehmer mit Mindestlohn auf etwa 27.077 TL pro Monat. Einige Sektoren erhalten SGK-Arbeitgeberbeitragsanreize, die diese Kosten senken können.

Ja. In der Türkei gibt es eine Befreiung von der Mindestlohn-Einkommensteuer (asgari ücret vergi istisnası), die die Einkommensteuer für Arbeitnehmer, die genau den Mindestlohn verdienen, praktisch auf Null setzt. Diese Richtlinie wurde eingeführt, um die Nettovergütung zu erhöhen, ohne den Bruttosatz zu ändern. Arbeitnehmer, die über dem Mindestlohn verdienen, profitieren von einer teilweisen Befreiung in Höhe der Steuer, die auf den Mindestlohnanteil ihres Einkommens gezahlt worden wäre.

Kurze Fakten – 2025

  • ✓ Brutto: 22.104 TL/Monat
  • ✓ Netto ca.: ~18.600 TL/Monat
  • ✓ Tägliches Brutto: ~737 TL (30-Tage-Monat)
  • ✓ Gesamtkosten des Arbeitgebers: ~27.077 TL
  • ✓ Set von Asgari Ücret Tespit Komisyonu