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Pakistanischer IT-Freiberufler-Steuerrechner

Berechnen Sie die pakistanische IT/ITES-Einkommensteuer für Freiberufler. 0,25 % Endsteuer auf Auslandsüberweisungen für Softwareexporte.

Betrag in PKR
Steuer @ 0,25 %
Steuersatz
Netto nach Steuern

Häufig gestellte Fragen

IT/ITES-Freiberufler, die Auslandsüberweisungen erhalten, zahlen gemäß Abschnitt 65A eine endgültige Steuer von 0,25 %. Dies gilt für Softwareexporte, IT-Dienstleistungen, BPO und Callcenter.

Ja. Alle Einkommensempfänger in Pakistan müssen beim FBR eine jährliche Einkommensteuererklärung einreichen. Auch Freiberufler sollten sich als aktiver Steuerzahler registrieren, um in den Genuss des endgültigen Steuervorteils von 0,25 % zu kommen.

Für IT/ITES-Exporte gilt der Satz von 0,25 %. Inländische Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit werden mit den normalen Pauschalsätzen besteuert (0 %–35 %). Es gibt keinen Mindestbetrag für die endgültige Steuer.

Registrieren Sie sich auf dem FBR IRIS-Portal (iris.fbr.gov.pk), um eine National Tax Number (NTN) zu erhalten. Sie benötigen CNIC, Handynummer und Bankkontodaten.

Kurze Fakten

  • ✓ FBR-Einkommensteuer: 0 %–35 %
  • ✓ GST-Standardsatz: 17 %
  • ✓ Mindestlohn 2024: 37.000 PKR
  • ✓ EOBI-Mitarbeiter: 1 %
  • ✓ Gewinn des GP-Fonds: 12 % p.a.
  • ✓ CGT auf Immobilien: 0 %–15 %